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ASCA - Das Qualitätslabel für Komplementär-medizin

Das grosse Angebot an Komplementär- und Alternativmedizin wird von der Mehrheit der Bevölkerung genutzt und geschätzt. In diesem Gebiet gibt es eine Referenz: ASCA. Seit 30 Jahren vergibt die schweizerische Stiftung für Komplementärmedizin ASCA Qualitätslabel an Therapeutinnen und Therapeuten.




Wer als Therapeutin oder Therapeut im Bereich Komplementär- und Alternativmedizin eine fundierte und anerkannte Ausbildung sucht, kommt an der Schweizerischen Stiftung für Komplementärmedizin ASCA nicht vorbei. Die Stiftung stellt hohe Anforderungen an die Aus- und Weiterbildung und hat strenge ethische und berufliche Regeln eingeführt. Mehr als 17 000 Therapeutinnen und Therapeuten haben mittlerweile diese Anerkennung für eine oder mehrere der 150 verzeichneten Methoden erhalten und wurden in einer der 350 ASCA-akkreditierten Schulen ausgebildet. Verschiedene Zusatzversicherungen vergüten Behandlungen, welche von ASCA-anerkannten Therapeuten durchgeführt werden. Eine ASCA-zertifizierte Ausbildung garantiert also auch Patientinnen und Patienten, dass sie nach höchstem Standard behandelt werden.


Was und wann zahlt die Versicherung?

Arzt oder Therapeut, Grund- oder Zusatzversicherung? Im Bereich der Komplementärmedizin gibt es viele Kombinationen. Aber wie finden Interessierte einen qualifizierten Anbieter und wie sieht es mit der Rückerstattung durch die Krankenkasse aus? Nehmen wir das Beispiel von Frau Mala-testa, die unter Migräne leidet und diese mit Akupunktur behandeln möchte. Wie sieht die Beteiligung ihrer Versicherung aus?


Wenn sie lediglich nach Kranken-versicherungsgesetz (KVG) versichert ist:

Das KVG deckt fünf Therapien (anthroposophische Medizin, Akupunktur, chinesische Phytotherapie, Homöopathie und westliche Phytotherapie) ab, sofern sie von einem Arzt durchgeführt werden, der über eine Zusatzausbildung in der betreffenden Therapie verfügt. Einen Arzt mit einer Ausbildung in Akupunktur findet Frau Malatesta im Register der medizinischen Berufe (www.medregom.admin.ch). Die Behandlungen werden von der Grundversicherung bezahlt, abzüglich einer allfälligen Franchise und eines Selbstbehalts.


Wenn sie über eine Zusatzversicherung verfügt:

Die Nachbarin von Frau Malatesta empfiehlt ihr Herr Nadelmann, einen renommierten Akupunkteur, zu konsultieren. Da das Angebot an Zusatzversicherungen sehr breit und vielfältig ist, sollte sie zunächst abklären, ob ihre Police komplementärmedizinische Behandlungen abdeckt. Wenn dies der Fall ist, muss sie noch folgende Punkte prüfen:


Der Therapeut muss anerkannt sein: Die Versicherer erstatten nicht jede Person, die behauptet, Therapeut zu sein. Stattdessen arbeiten sie mit unabhängigen und neutralen Organisationen zusammen, die sich auf Komplementärmedizin spezialisiert haben, wie zum Beispiel die Stiftung ASCA. Diese bescheinigen unter anderem die Qualität der Ausbildung des Praktikers für die betreffenden Therapien, die regelmässige Absolvierung von Fortbildungen und die Einhaltung ethischer und beruflicher Grundsätze.


Die Therapie wird erstattet: Jeder Versicherer hat seine eigene Liste der anerkannten Leistungen, die sogar innerhalb der gleichen Versicherungsgesellschaft von einem Versicherungsprodukt zum anderen variieren kann.


Die Anzahl der erstatteten Behandlungen: Es gibt bestimmte Grenzen bei der Deckung, wie zum Beispiel eine maximale Anzahl von Behandlungen pro Jahr. Auch ein jährlicher Höchstbetrag bei den Behandlungen kann eine Einschränkung darstellen.


Die Höhe der Rückerstattung: Die Erstattung ist in der Regel auf eine Pauschale pro Konsultation oder einen Prozentsatz der Kosten der Leistung beschränkt.


Mögliche Vorbehalte: Beim Abschluss einer Zusatzversicherung kann die Krankenkasse Vorbehalte vorsehen, das heisst sie kann die Erstattung bei bestimmten Krankheiten oder Behandlungen ausschliessen.


Akupunktur ist nicht gleich Akupunktur. Nur wenn die Therapeutin oder der Therapeut eine anerkannte Ausbildung hat, zum Beispiel durch die ASCA, erstattet die Versicherung die Kosten ganz oder teilweise Akupunktur ist nicht gleich Akupunktur. Nur wenn die Therapeutin oder der Therapeut eine anerkannte Ausbildung hat, zum Beispiel durch die ASCA, erstattet die Versicherung die Kosten ganz oder teilweise.


Wenn der Therapeut und die Therapie vom Versicherer anerkannt sind, der jährliche Höchstbetrag nicht erreicht ist und die Police Kopfschmerzen nicht von den Leistungen ausschliesst, erstattet die Zusatzversicherung ihr einen Pauschalbetrag oder einen Prozentsatz der Kosten für die Behandlung beim Akupunkteur Nadelmann.


Dieses Vorgehen scheint komplex. Wichtig zu wissen ist vor allem, dass die Anerkennung eines Therapeuten durch ein Register nicht automatisch die Erstattung der Behandlung durch die Versicherung garantiert. In der Regel wird der Patient direkt auf der Website eines Registers, wie zum Beispiel -www.asca.ch, nach einem ausgebildeten und qualifizierten Therapeuten in seiner Region suchen. Danach genügt ein Anruf bei der Krankenkasse, um die Rückerstattung für die Behandlung sicherzustellen.




Grundversicherung (KVG)

Zusatzversicherung

​Praktiker

Ca. 1000

Mehr als 20 000

Qualifikation

Arzt mit Zusatzausbildung

Anerkennung durch ein Register

Therapien

5

Mehr als 150 Therapien

Erstattung

Erstattung abzüglich Franchise / Selbstbehalt

Pauschale oder Prozentsatz

Beschränkungen

Therapie muss wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein

Gemäss Vertrag (jährlicher Höchst-betrag, maximale Anzahl Behandlungen, Vorbehalte)


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