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Aktualisiert: 6. Sept. 2021

Kategorie: Natur

Sind Elstern geflügelte Diebe? Haben Lemminge einen Hang zum Selbstmord? Und können Frösche das Wetter vorhersagen? Wir sind einigen tierischen Legenden nachgegangen – und sind auf Überraschendes gestossen.


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Vermehren wie die Karnickel

«Die vermehren sich wie die Karnickel!» Der oft abschätzig gemeinte Ausruf hat durchaus einen wahren Kern, denn Kaninchen sind tatsächlich sehr fruchtbar und vermehrungsfreudig. Der Rammler versucht meist noch in der Stunde nach der Geburt, das Weibchen schon wieder zu decken! Aber Sex ist ja nur das eine; effektive Fortpflanzung das andere. «Der Deckungsakt ist bei Kaninchen fast immer erfolgreich», sagt Julika Fitzi, Tierärztin und Leiterin der Fachstellen Tierversuche und Tierärztliche Beratungsstelle des Schweizer Tierschutzes (STS). «Man spricht von einer induzierten Ovulation: Der Deckakt löst Eisprünge aus, sodass die Spermien des Rammlers stets auf fruchtbare Eizellen treffen.» Nach einer Tragzeit von 30 Tagen werden vier bis sechs Junge geboren. Als wäre das nicht genug, verfügen weibliche Kaninchen auch noch über eine spezielle Gebärmutterform mit zwei langen Uterushörnern. So kann es vorkommen, dass das Weibchen noch während einer bestehenden Trächtigkeit im einen Uterushorn im anderen erneut trächtig wird. Diese extreme Vermehrungsfreudigkeit, die schon manchem Haustierbesitzer über den Kopf gewachsen ist, hat vermutlich einen einfachen Grund: Überleben. Als Art. Denn hinter den Kaninchen sind viele her. «Auch der Mensch bejagte bis nach dem Zweiten Weltkrieg Kaninchen und Hasen als Fleisch- und Felllieferanten exzessiv», sagt Julika Fitzi. «Würden sie sich nicht so schnell vermehren, wären sie vermutlich längst ausgestorben.»


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Diebische Elstern

Jeder kennt die sprichwörtlichen diebischen Elstern, jene Menschen, welche die Finger nicht vom Glitzerzeug anderer lassen können. «Es ist erstaunlich, dass sich diese Redensart im täglichen Sprachgebrauch festsetzen konnte», findet Christoph Vogel, Rabenvogelspezialist an der Schweizerischen Vogelwarte Sempach. «Denn es gibt keine gut dokumentierten Beobachtungen, die auf ein solches Verhalten der Elstern schliessen lassen.» Er verweist auf eine Studie von Verhaltensforscher Toni Shephard und seinem Team vom Centre for Research in Animal Behaviour (CRAB) der Universität im britischen Exeter. Im Experiment wurden freilebenden Elstern Nüsse angeboten, daneben auch glänzende Objekte wie Schrauben, Alufolie usw. Das Resultat widerspricht dem Volksglauben: Bei 63 von 64 Besuchen an der Futterstelle wurden die glänzenden Objekte gar nicht beachtet respektive lösten sie nicht selten sogar Misstrauen aus und führten dazu, dass die Elstern auf das Futter, die Nüsse, verzichteten. «Wir fanden keine Hinweise darauf, dass sich Elstern von glänzenden Objekten angezogen fühlen», schliesst die Studie. Vielmehr deute alles darauf hin, dass jeder unbekannte Gegenstand Neophobie – die Angst vor Neuem – erzeugt. «Wir vermuten, dass Menschen, wenn sie Elstern sehen, die gelegentlich glänzende Objekte aufnehmen, glauben, dass die Vögel diese attraktiv finden.» Hingegen falle es nicht auf, wenn Elstern mit weniger auffälligen Gegenständen interagierten.


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Der zerteilte Wurm

«Der zerschnittene Wurm verzeiht dem Pflug», schrieb einst der englische Dichter William Blake (1757–1827). Das fällt dem Wurm sicherlich leicht, denn es überleben ja beide Hälften. Oder? «Das ist leider nur eine Wunschvorstellung», sagt Lukas Pfiffner, Agrarökologe am Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) in Frick. Wahrscheinlich stamme sie daher, dass der Mensch sich im Garten möglichst viele Regenwürmer wünsche, denn es gilt: je mehr Regenwürmer, desto besser der Boden.

Immerhin bedeutet ein Spatenstich nicht unbedingt das Ende des Regenwurms. Pfiffner: «Je weiter hinten die Trennung erfolgt, desto grösser ist die Wahrscheinlichkeit, dass der gekürzte Wurm überlebt. Das abgeschnittene Stück aber stirbt ab.» Denn die wichtigen Organe wie etwa die fünf Paar Herzen (!) befinden sich etwa in der Körpermitte. Werden sie verletzt, verblutet das Tier. Doch wie erkennt man beim Regenwurm das Kopf-ende? «Mit etwas Übung sieht man, dass das Kopfende leicht konisch ist, das Schwanzende eher rund.» Im Zweifelsfall könne man sich aber auch einfach danach richten, in welche Richtung der Wurm kriecht – denn Regenwürmer bewegen sich nicht im Rückwärtsgang durchs Leben.


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Die Schnecke auf der Rasierklinge

Weniger Freude haben Gärtner, wenn sie zwischen den Pflanzen auf Schnecken stossen. «In der Schweiz gibt es rund 200 Landschneckenarten, aber nur die Spanische Wegschnecke ist eine wirkliche Gartenplage», relativiert der Malakologe Jörg Rüetschi. Die Tiere wurden in den 1950er-Jahren aus den Pyrenäen eingeschleppt und erweisen sich als äusserst anpassungsfähig und zäh. Rüetschi: «Mittlerweile sind sie auf bis zu 2000 Metern über Meer sesshaft, und sie ernähren sich von allem, was sie finden, vom Salat über tote Artgenossen bis zu Hundefäkalien.» Selbst Dornen und Rasierklingen können diese und alle anderen Landschnecken nicht aufhalten – denn ihre «Füsse» berühren die scharfen Hindernisse gar nicht erst. «Schnecken kriechen immer auf einem Schleimband aus artspezifischen Substanzen, welches die Tiere vor Verletzungen schützt», so Rüetschi. Problematischer als dünne Klingen sind für Schnecken daher Bodenbeläge wie Sand, bei denen die Tiere zur Fortbewegung aussergewöhnlich viel Schleim produzieren müssen. Auch hierbei gibt es jedoch eine Ausnahme, welche die Regel bestätigt: Der Fuss der Schönen Landdeckelschnecke ist längsgeteilt. Diese Schneckenart kriecht deshalb nicht, sie schreitet!


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Wetterfrösche

Steigt der Laubfrosch die Leiter hoch, wird das Wetter schön, heisst es im Volksmund. Sind Laubfrösche also die besseren Wetterfrösche als Kachelmann und Co.? «Es gibt keine Hinweise, dass Laubfrösche wirklich das Wetter vorhersagen können», sagt Mario Lippuner, Biologe und Amphibienspezialist der Zürcher Koordinationsstelle für Amphibien- und Reptilienschutz in der Schweiz (karch). «Laubfrösche gehören zu den Baumfröschen», erklärt Lippuner. «Sie leben in Büschen und Bäumen, wo sie in Höhen bis 30 Meter beobachtet wurden, und kommen praktisch nur zum Überwintern und zur Fortpflanzung auf den Boden.» In den Gehölzen beziehen die Laubfrösche Sitzwarten, wo sich die wechselwarmen Tiere selbst im Sommer stark der Sonne exponieren. Dies beschleunigt Stoffumsatz und Wachstum; die Geschlechtsreife wird früher erreicht, was die Arterhaltung wahrscheinlicher macht. Damit sie beim Sonnenbaden nicht austrocknen, schliessen sie Drüsen und halten die exponierte Körperfläche so klein wie möglich: Sie legen die Extremitäten eng an oder sogar unter den Körper. Woher die Idee des Wetterfrosches genau kommt, weiss Lippuner nicht. Vielleicht, vermutet er, wurde beobachtet, wie die Laubfrösche bei Wetterumbruch an die Oberfläche des Blattwerks der Gehölze kletterten, um ein Sonnenbad zu nehmen. Daraus schloss man, die Tiere würden den Umbruch voraussehen. «Solche Beobachtungen wurden einfach falsch interpretiert. Und manche Fehl-interpretationen halten sich bis heute hartnäckig.»


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Grillen als Thermometer

Was machte man früher, als es noch keine Smartphones gab und man die Temperatur bestimmen wollte? Man befragte die Grillen – zumindest in den USA: 1897 fand der amerikanische Physiker Amos Emerson Dolbear (1837–1910) die Formel zur Temperaturbestimmung «per Grille» heraus: Man zähle 13 Sekunden lang, wie oft die Grille zirpt, addiere zu diesem Wert 40 und erhalte die Umgebungstemperatur in Grad Fahrenheit. In der Tat ändert sich bei Grillen – wie bei allen Heuschreckenarten – die Zirp-frequenz mit der Temperatur. «Grillen sind wechselwarme Tiere», erklärt Florin Rutschmann, Grillenexperte und Schutzgebietsbeauftragter von Pro Natura Aargau. «Je wärmer es ist, desto aktiver sind sie und desto häufiger zirpen sie tendenziell.» Für Grillen ist das Zirpen eine Art Sprache. Der Spontangesang, den man beim Wandern im Frühling oft hört, klingt anders als das Zirpen zum Balzen oder das Zirpen, wenn zwei Männchen aufeinandertreffen. Gibt es auch in der Schweiz Grillen, die exakte Rückschlüsse auf die Temperatur zulassen? Rutschmann: «Beim Zwitscher-Heupferd lässt sich bei etwa 10 Grad Celsius eine deutliche Veränderung des Gesangs feststellen.» Da aber noch viele andere Faktoren die Zirpfrequenz beeinflussen können, ist man mit einem gängigen Thermometer vermutlich doch besser bedient.


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Lebensmüde Lemminge

Lemminge sind niedliche kleine Nager, die zu den Wühlmäusen gehören. Bekannt sind sie vor allem deswegen, weil sie sich angeblich alle paar Jahre in einen kollektiven Selbstmord stürzen. Sogar ein Computerspiel wurde auf dieser Annahme entwickelt – die aber nur eine Mär ist. «Suizid ist kein biologisches Konzept», sagt Robert Zingg, Kurator im Zoo Zürich. In guten Jahren vermehren sich Lemminge recht ungezügelt, bis die vorhandenen Ressourcen nicht mehr ausreichen. Daraufhin ziehen die Lemminge los, um sich neue Nahrungsquellen zu erschliessen. «Dabei gehen sie zum Teil hohe Risiken ein, wenn es darum geht, Hindernisse zu überwinden», weiss Zingg. Viele Tiere lassen dabei ihr Leben, weshalb bei Lemmingen tatsächlich grosse Populationsschwankungen beobachtet werden können. «Das ist ganz einfach ein Regulativ der Natur», sagt der Kurator.

Das Märchen von den lebensmüden Lemmingen geht vermutlich zurück auf den Disney-Film «White Wilderness» aus dem Jahr 1957. Dieser zeigt die Lemminge, wie sie zuhauf in einen Abgrund stürzen, und kommentiert: «Die Lemminge erreichen den tödlichen Abgrund. Dies ist ihre letzte Chance zur Umkehr. Aber sie laufen weiter, stürzen sich in die Tiefe.» Wie sich später herausstellte, half das Filmteam bei diesen Stürzen jedoch massiv nach . . .



Die unsterbliche Qualle

Und dann gibt es da noch diese mysteriöse Qualle, die – wie alle Fans von «The Big Bang Theory» wissen – unsterblich ist. «Das stimmt so nicht ganz», berichtigt Kurator Robert Zingg. Es ist nicht so, dass die Qualle mit dem sehr klangvollen Namen Turritopsis dohrnii nicht totzukriegen ist. «Man muss es sich eher so vorstellen wie bei einer Pflanze, die einen Ableger macht», erläutert Zingg. Analog dazu kann besagte Qualle aus einer Zellmasse einen Ableger bilden, der dann als neue Qualle weiterlebt, während das ursprüngliche Tier – wie jedes Lebewesen – den Weg alles Irdischen geht. Ob diese Fähigkeit mit Unsterblichkeit gleichzusetzen ist, bleibt wohl eine philosophische Frage.


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Buchtipps


Emmanuelle Pouydebat «Was Tiere können», Goldmann 2019, ca. Fr. 16.–

Emmanuelle Pouydebat

«Da drehte die Qualle die Zeit zurück», Knesebeck 2019, ca. Fr, 38.-

Helmut Höge

«Die lustige Tierwelt und ihre ernste Erforschung», Westend 2018, ca. Fr. 25.–

 
 

Kategorie: Natur


25 Millionen Singvögel werden im Mittelmeerraum jedes Jahr gefangen, getötet und als Delikatesse verkauft. Dagegen wehren sich auch Schweizer Vogelschützer. Etwa auf Zypern, einer Hochburg des illegalen Vogelfangs.


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Carmen Sedonati hört das hohe, gebrochene tscheck tscheck noch bevor uns ein Netz den Weg versperrt. Zehn Meter lang ist es, drei Meter hoch und für das Auge kaum sichtbar. Sie zeigt mit dem Finger auf eine Singdrossel, die sich im Netz verheddert hat. Ihr Kopf ist verdreht, die Füsse sind verrenkt, die Flügel eingeklemmt. Und doch zappelt der Vogel weiter und schreit, tscheck tscheck! Dann geht alles schnell. Sedonati hält die Singdrossel fest, schneidet mit der Schere die Fäden ab, nimmt das Tier aus dem Netz, legt es rücklings auf ihre Knie und zupft das Garn aus dem Federkleid. Minuten später lässt Sedonati die Singdrossel aus ihrer Umklammerung frei. Andere Vögel haben es nicht geschafft. Sie hängen stumm im Netz, sind tot.

Wir sind auf der Urlaubsinsel Zypern, die gerade ein Rekordjahr an Schweizer Urlaubern verzeichnet hat – fast 100 000 haben sich letztes Jahr an den Stränden von Larnaka und Ayia Napa entspannt. Was viele von ihnen nicht wissen: Im Landesinnern kehrt jedes Jahr aufs Neue der Massentod ein. 800 000 Singvögel werden hier pro Jagdsaison auf qualvolle Art und Weise gefangen, getötet und als Delikatesse verhökert. Im gesamten Mittelmeerraum sollen es 25 Millionen sein! Darunter sind viele Vogelarten, die auch in der Schweiz brüten, wie Neuntöter, Gartengrasmücken, Sumpfrohrsänger oder Dorngrasmücken. Dabei ist die Vogeljagd mit Netzen und Leimruten auf Zypern schon seit 1974 verboten. Doch das kümmert hier fast niemanden.


Megageschäft der Vogelmafia

«Das Ganze ist ein Megageschäft, dahinter steckt eine Mafia», sagt Sedonati und rollt mit den Augen. Die 36-jährige Bernerin sitzt im Wohnzimmer eines geräumigen Appartements, umgeben von Funkgeräten, Fotoapparaten, Laptops, Mobiltelefonen, Feldstechern, Nachtsichtgeräten, Vogelbüchern. Zweimal im Jahr mietet sich die Projektmanagerin der Schweizer Stiftung Pro Artenvielfalt mit anderen Vogel- freunden aus aller Welt in eine Wohnsiedlung am Stadtrand von Larnaka im Südosten der Insel ein und nimmt an Vogelschutzcamps teil, die vom deutschen Komitee gegen Vogelmord (CABS) organisiert und von ihrer Stiftung unterstützt werden.

Von der Vogeljagd als «big business» spricht auch Andreas Pitsillides, Chef der Anti-Wilderer-Einheit der britischen Exklave Dhekelia, eine Hochburg des illegalen Vogelfangs unweit von Larnaka. «Vieles deutet auf ein organisiertes Verbrechen hin», sagt er. Oft würden die Anführer junge Männer rekrutieren, die in der Nacht Netze aufbauen und Schmiere stehen. Nicht selten sei das ihr Einstieg in die Kriminalität, sagt Pitsillides. «Viele Jugendliche auf dem Land verdienen wenig oder haben überhaupt keine Arbeit. Die Wilderei bietet ihnen einen Ausweg.»

Dabei ist das Risiko für die Wilderer gering, wie Pitsillides einräumt. Nur ausnahmsweise werden sie an Ort und Stelle überführt und gebüsst. Im Schnitt liegt die Strafe für ein Netz bei 2000 Euro. Benutzen die Wilderer zudem ein elektronisches Lockgerät, kommen weitere 2000 Euro hinzu, und nochmals 2000 Euro müssen sie als Pauschale für bis 50 gefangene Vögel während der Jagdsaison von Ende August bis Mitte März bezahlen. Das sind alles in allem 6000 Euro. Angesichts des Gewinns, den die Wilderer machen, ist diese Summe gering. Vogelschutzorganisationen haben errechnet, dass ein Jäger in der Hochsaison pro Netz und Nacht bis hundert Vögel fängt, die er zu je vier Euro verkaufen kann. Ein gutes Geschäft in einem Land, wo das durchschnittliche Monatseinkommen bei knapp 2000 Euro liegt. Insgesamt soll der Handel mit Singvögeln den schätzungsweise 3000 Wilderern auf Zypern jährlich 15 Millionen Euro einbringen.



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ILLEGAL | Leimruten sind die älteste Fangmethode auf Zypern. Setzt sich ein Vogel auf einen mit dem Sud -eingekochter Syrischer Pflaumen bestrichenen Ast, bleibt er daran -kleben. Dieses Rotkehlchen hatte Glück – in diffiziler Kleinarbeit wird es befreit, gesäubert und in die Freiheit entlassen.


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Ein Filz von Traditionalisten

Was Pitsillides auch durchblicken lässt: Die Verstrickungen zwischen Jägerschaft, Behörden und Politik scheinen auf Zypern mächtig zu sein. So haben in der Vergangenheit immer wieder Politiker an Kundgebungen von Organisationen teilgenommen, welche die illegale Vogeljagd als zy-priotische Tradition verteidigen. Dazu gehören die «Freunde der Leimruten» (filoi tou ksovergou). Tatsächlich gilt die Leimrute auf Zypern noch immer als nostalgisches Jagdinstrument. Seit dem 16. Jahrhundert werden damit Vögel gefangen. Das Prinzip ist simpel: Man bestreicht eine Rute von etwa 70 Zentimetern mit dem eingekochten Saft der Syrischen Pflaume und legt sie, wie Sitzstangen, horizontal zwischen die Äste eines Baumes. Dann wartet man, bis sich ein Vogel daraufsetzt – und kleben bleibt.

Um Leimruten zu entdecken, braucht es ein geschultes Auge wie das von Carmen Sedonati. Zusammen mit anderen Aktivisten durchstreift sie immer wieder die Südküste der Larnaka-Region und sucht das Gelände nach einem Glitzern ab, das auf den frischen Leim der Ruten schliessen lässt. Oft wird sie fündig, wie an diesem Nachmittag: Ein halbes Dutzend Bäume in einem Radius von 20 Metern sind vollbestückt mit Leimruten, 123 an der Zahl. In einer der Baumkronen baumelt ein Rotkehlchen im Wind. Landet der Vogel, vom langen Flug ermattet, auf einer solchen Rute, klebt er sofort mit seinen Füssen fest und kippt vornüber. Beginnt er dann zu flattern, verkleben auch seine Flügel, der Schwanz, manchmal sogar der Kopf, wenn er sich mit dem Schnabel befreien will. Wie ein flauschiger Schlüsselanhänger hängt das Rotkehlchen dann am Baum, oft stundenlang. Es reisst den Schnabel weit auseinander, seine winzige Zunge zittert. Nur kommt kein Ton aus ihm heraus, nicht einmal ein Krächzen ist zu hören.

Bis der Vogel von der Leimrute befreit ist, dauert es. Erst trennt Sedonati die Füsse vom klebrigen Saft, Kralle für Kralle, dann träufelt sie Wasser auf die Flügel und löst die Federn von der Rute. Manchmal bleiben welche daran kleben und das Rotkehlchen schreit stumm weiter. Nach einer Viertelstunde hält Sedonati den Vogel in der Hand und lässt ihn wegfliegen. Viel Kleinarbeit war das. Kommen die Wilderer, geht alles im Handumdrehen: Sie stossen dem Vogel einen metallischen Stift durch die Brust oder schneiden ihm die Kehle durch.



Vogelgesang reduziert Stress

Was viele von uns bereits ahnten, ist nun auch wissenschaftlich belegt: Naturgeräusche wirken beruhigend auf uns Menschen.

Die Umweltpsychologin Dr. Eleanor Ratcliffe von der britischen Universität Surrey hat in einem von National Trust -unterstützten Projekt nachweisen können, dass Naturerlebnisse zur Reduzierung von Stress beitragen können. Dazu gehören vor allem Geräusche wie Wind, Wasser und eben auch Vogel-gesänge. Letztere gehören sogar zu den Lieblingsgeräuschen der 2000 befragten Menschen, wobei 40 Prozent von ihnen angaben, der Gesang von Vögeln mache sie glücklich. Manchmal ist ein Waldspaziergang mit Vogelgezwitscher offenbar das beste Mittel, um Stress abzubauen.


Die Jagd geht weiter

«Alle hier wissen von der Vogeljagd. Und dass sie illegal ist. Doch die wenigsten kümmert das», sagt Sedonati. Sie ist zwar überzeugt, dass immer mehr Jugendliche vor allem in den Städten diese Jagdmethoden ablehnen. Dagegen protestieren würde aber kaum jemand. Zu tief verwurzelt sei die Jagd. Tatsächlich ist Zypern, so gross wie die Kantone Graubünden und Tessin, mit 50 000 offiziellen Patenten ein Land der Jäger. Gerade die ältere Generation versteht nicht, wieso man die Jagd verboten hat und was diese Vogelschützer eigentlich auf ihrer Insel wollen. Geht es nach ihnen, müsste man die Jagd mit den Leimruten zum UNESCO-Kulturerbe ernennen. «Wir holen doch nur ein paar vom Himmel herab, der noch immer voll ist von diesem Federvieh», sagen sie trotzig. Sedonati kennt diesen Standpunkt, doch sie schüttelt den Kopf: «Das alles ist nicht rechtens, und nur darauf kommt es an. Dem Vogel ist es egal, wer ihn fängt.»

Die Aktionen der Vogelschützer wie auch die Polizeipräsenz in den Fanggebieten tragen ohne Zweifel dazu bei, dass die Zahl der auf Zypern illegal gefangenen Vogel stetig zurückgeht. Doch die Jagd geht weiter. Und sie wird wohl erst enden, wenn der illegale Vogelfang ins Bewusstsein der zypriotischen Bevölkerung rückt und die Wilderei auch gesellschaftlich schärfer sanktioniert wird. Andernfalls wird man sich auch in Zukunft auf eine Tradition berufen, um den Tod von Hunderttausenden Singvögeln zu rechtfertigen. Das weiss auch Carmen Sedonati. Sie sagt: «Solange die Jagd weitergeht, werden wir wiederkommen.» //



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WILDERN | Singdrosseln sind be-sonders beliebte Delikatessen auf -Zypern. Dem Jäger bringt sie bis vier Euro ein, gehandelt werden sie in -Restaurants unter der Hand im Dutzend für 80 Euro. «Solange die Vogeljäger weiter-machen, werde ich wiederkommen», sagt Carmen Sedonati, Projektmanagerin bei der Schweizer Stiftung pro Artenschutz. «Hinter der illegalen -Vogeljagd steckt das organisierte Verbrechen», weiss Andreas Pitsillides, Chef der Anti-Wilderer-Einheit. Der Handel mit den Singvögeln soll den schätzungsweise 3000 Wilderern auf Zypern jährlich 15 Mio. Euro einbringen.


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Fotos: Klaus Petrus



Helfen Sie, die illegale Vogeljagd auf Zypern zu beenden!

Möchten Sie helfen, den illegalen Vogelfang auf Zypern zu beenden? Das können Sie tun:


●  Schreiben Sie an das zypriotische Konsulat in Zürich und fordern Sie die Behörden auf, die illegale Vogeljagd zu beenden: info@cyconsul.ch


●  Verlangen Sie beim zuständigen Ministry of Interior eine konsequente strafrechtliche Verfolgung

der Wilderer: info@moi.gov.cy


● Unterstützen Sie die Stiftung pro Artenvielfalt mit einer Spende.

Mehr Informationen auf www.stiftung-pro-artenvielfalt.ch


● Machen Sie mit als ehrenamtliche Vogelschützer auf Zypern. Bedingungen sind eine gute physische Kondition, ornithologische Kenntnisse, Fahrausweis und mindestens zehn Tage Teilnahme

beim ersten Mal. Bei Interesse kontaktieren Sie Carmen Sedonati:



 
 

Kategorie: Natur


Darf mein Hund den Pöstler verbellen? Was tun, wenn Nachbars Tanne -meinen Garten beschattet? Muss ich Schnee räumen? Soll ich jetzt Hecken schneiden? Und unter welchen Bedingungen darf ich im Sommer draussen die Fussball- Europameisterschaft anschauen? Haus-, Garten- und Tierbesitzer haben diverse rechtliche Vorschriften zu beachten. Die häufigsten Streitfälle im Überblick.

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Im Winter sind Schnee und Eis häufig ein Problem für Haus- und Gartenbesitzer. Dabei gilt als Grundlage die strenge Haftung für Werk- und Grundeigentümer nach OR Art. 58. Im Prinzip muss man eine Liegenschaft so unterhalten, dass kein Schaden für Dritte entsteht. Das bedeutet: Mindestens zwischen 7 und 21 Uhr sollte man an zugänglichen Wegen Schnee und Eis entfernen.

Das Bundesgericht hat einen Fall behandelt, bei dem eine Frau auf einem Parkplatz gestürzt war und sich verletzt hatte. An dem betreffenden Tag ist der Regen in Schneeregen übergegangen und auf dem Parkplatz hat sich Eis gebildet. Die unvollständige Schneeräumung, das fehlende Salzen oder Sanden nach der Eisbildung und auch das Fehlen eines Warnsignals (Sturzgefahr!) galten nach Bundesgericht als Unterhaltsmangel im Sinne von Art. 58 OR.

Ein sogenannter Werkmangel liegt dann vor, wenn ein Werk bei bestimmungsgemässem Gebrauch oder bei einer vorhersehbaren Fehlnutzung keine genügende Sicherheit bietet – und zwar unabhängig davon, ob sich ein Geschädigter im konkreten Fall unvernünftig verhalten hat oder nicht. Nach Bundesgericht müssen die Sicherheitsvorrichtungen und die Kosten dafür indes in einem vernünftigen Verhältnis zum Schutzinteresse der Benützer und zu dem Zweck des Hauses respektive seiner Bewohner stehen.

In Mietverträgen sollte vereinbart sein, ob die Mieter Reinigungsarbeiten, z. B. Schneeschaufeln, zu erledigen haben. Steht dies so in der Hausordnung, muss der Mietvertrag einen Hinweis enthalten, dass diese Arbeiten ein Bestandteil des Mietvertrages sind. In solchen Fällen ist es gerecht, wenn alle Mietparteien das Schneeschaufeln usw. abwechselnd oder zumindest gleich oft erledigen.

Wichtig: Wenn Kinder ohne Erlaubnis in den Garten gelangen können, wenn dessen Eigentümer abwesend ist, empfehlen Fachleute, bauliche Schutzvorkehrungen zu installieren, wenn ein Teich oder ein Schwimmbecken vorhanden ist, z. B. einen Zaun mit abschliessbarer Tür.


(Geschützte) Hecken schneiden

Wenn es nötig ist, Hecken zu beschneiden, sollte man das vor dem März erledigen. Später könnten sonst brütende Vögel und andere Tiere geschädigt werden. Als Richtlinie gilt, dass man zwischen 1. März und 30. September die Hecken in Ruhe lassen sollte.

Ein pensionierter Landwirt wurde im Oktober 2019 vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland schuldig gesprochen, weil er im Jahr 2017 über die Hälfte seiner Hecke abgeschnitten hatte. Dafür wäre laut Gericht eine Bewilligung notwendig gewesen. Formaljuristisch ist das richtig: Das Berner Naturschutzgesetz Art. 27 schreibt vor, dass Hecken und Feldgehölze in ihrem Bestand geschützt sind. Über Ausnahmen vom Beseitigungsverbot entscheidet der Regierungsstatthalter. Trotzdem ist es ein absurder Fall. Denn das Gericht hatte in seiner Entscheidung nicht berücksichtigt, dass die Hecke heute in bedeutend besserem Zustand ist als vor zwei Jahren. Sogar eine Rotrückenwürger-Familie habe sich eingenistet, argumentierte der Besitzer vor Gericht. Das deute darauf hin, dass die Biodiversität der Hecke intakt sei und diese somit in ihrem Bestand erhalten wurde. Das Gericht ist nicht darauf eingegangen.


Schatten, Laub und die schöne Aussicht

Im Nachbarschaftsrecht (ZGB Art. 684) ist vorgeschrieben, dass man übermässige Einwirkung auf das Eigentum der Nachbarn vermeiden sollte. Das ist relativ schwammig formuliert. Massgebend ist grundsätzlich, wie die durchschnittliche Bevölkerung eine Störung empfindet.

Das kantonale Nachbarrecht findet man normalerweise in den Einführungsgesetzen zum Zivilgesetzbuch. In der Gemeindeordnung werden unter anderem die Ruhezeiten festgelegt. Diese Vorschriften werden im Interesse der Allgemeinheit erlassen und sind grundsätzlich zwingender Natur.

Die Vorschriften, welche Abstände für Bäume und Sträucher gelten, sowie die Maximalhöhen bei Sträuchern und Hecken regeln die Kantone und zwar in den Einführungsgesetzen zum Zivilgesetzbuch. Die Regelungen sind kantonal oft sehr unterschiedlich.

Im Nachbarrecht unterscheidet man bei Pflanzen zwischen materiellen Immissionen wie Nadeln oder Laub und Immissionen wie Lichtentzug. Wurzeln und Äste, die vom Nachbargrundstück hinüberragen, gelten als direkte Eingriffe. Ergeben sich dadurch zu viel Schatten, Feuchtigkeit oder eine starke Behinderung der Aussicht, können die Nachbarn die Beseitigung verlangen. Das gilt auch bei Geruchsbelästigung, z. B. durch Komposthaufen. Am besten spricht man zuerst mit den Nachbarn über das Problem. Nützen weder Gespräch noch eingeschriebener Mahnbrief mit angemessener Fristsetzung, gilt ZGB Art. 687 bzw. die kantonale Regelung nach ZGB. Art. 688. In den meisten Kantonen können die Geschädigten das sogenannte Kapprecht ausüben, also überragende Äste und eindringende Wurzeln wegschneiden lassen. Der Beseitigungsanspruch unterliegt in den meisten Kantonen einer Verjährung. Mit der Mahnung sollte man also nicht zu lange warten. Nach einem Bundesgerichtsentscheid muss man beweisen, dass man rechtzeitig protestiert hat.

Auch beim Kapprecht gilt, dass man Bäume und Sträucher nur von Oktober bis März zurückschneiden darf. Wenn ein Nachbar die in sein Grundstück hineinragenden Äste duldet, hat er als Ausgleich das Recht, die Früchte zu pflücken (Anriesrecht). Auch dies ist kantonal geregelt.

Voraussetzung für das Kapprecht sind nach Recht- sprechung erhebliche Schädigungen durch überragende Äste oder eindringende Wurzeln. Voraussetzung ist, dass der Geschädigte dem Nachbarn eine ausreichende Frist gesetzt hat, um den Schaden zu beseitigen. Die Entfernung der störenden Pflanzenteile muss sorgfältig ausgeführt werden, damit die Pflanzen nicht beschädigt werden, wenn nötig durch eine Fachperson. Wer diese zu bezahlen hat, ist im Gesetz nicht geregelt. Der Geschädigte kann sich auf das allgemeine Schadenersatzrecht OR Art. 41 berufen, nach dem der Nachbar respektive seine Haftpflichtversicherung die Fachperson zu finanzieren hat. Am besten kündigt man das dem Nachbarn schon im Mahnschreiben an.

Herbstlaub gilt nur in Ausnahmefällen als übermässige Immission. Man sollte aber trotzdem dafür sorgen, dass die Nachbarn nicht daran gehindert werden, ihre Wege oder den Garagenvorplatz zu benützen, vor allem wenn es nass und glitschig wird. In schweren Fällen können die Nachbarn die Entsorgung der Blätter verlangen (ZGB Art. 679).


Den Naturschutz berücksichtigen

Die Regelungen des Naturschutzes sind bei der Gartenpflege zu berücksichtigen, d. h. konkret das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) und die Verordnung (NHV). In dieser findet man auch eine Liste der in Bund und Kantonen geschützten Pflanzen und Tiere.

Das unberechtigte Pflücken, Ausgraben, Verkaufen, Kaufen oder Vernichten von wildlebenden Pflanzen und geschützten Tieren ist verboten (NHV Art. 20). Beispielsweise gelten alle Amphibien als geschützte Tiere. Es ist untersagt, Tiere dieser Arten zu töten, zu verletzen oder zu fangen sowie ihre Eier, Larven, Puppen, Nester oder Brutstätten zu beschädigen, zu zerstören oder zu entfernen (NHV Art. 20). Das bedeutet, dass man Molche im Gartenteich nicht fangen darf. Auch das Wasser in einem Teich auszupumpen ist nicht erlaubt, wenn darin Kaulquappen leben. Die zuständige Behörde kann jedoch Ausnahmebewilligungen erteilen.

Zu den geschützten Tieren, die man nicht umsiedeln darf, gehören neben Amphibien nach NHV Art. 20 auch Käfer, Libellen und sonstige Insekten. Auch zahlreiche Wespen- und Bienenarten, die nicht auf der Liste stehen, gelten als gefährdet. Wenn sich im Haus oder Garten ein Hornissen- oder Wespennest befindet, das z. B. Kranke oder kleine Kinder gefährdet, kann man das Nest von einer Fachperson umsiedeln lassen (z. B. www.hornissenschutz.ch).

Insektenhotels sind Nist- und Überwinterungshilfen für Insekten. Es ist erlaubt, solche aufzuhängen. Das wird von Umweltverbänden sogar empfohlen. Die Insektenhotels sollten so angebracht werden, dass die Bewohner niemanden belästigen. Besonders wenn darin geschützte Tiere nisten, ist ein Standortwechsel zu vermeiden.



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SCHUTZ | Können Kinder unbeaufsichtigt in den -Garten mit Teich oder Pool gelangen, sollten die -Besitzer einen Zaun montieren.









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BEUTEGREIFER | Katzen gelten als nicht domestizierbar. Deshalb müssen Besitzer in der Regel nicht für Schäden haften. Sie sollten ihren Lieblingen aber den Zugang zu Nistplätzen von Vögeln und zu Amphibien- und Reptilienstandorten erschweren.






Haftung für Haustiere

Tierhalter haften für das Verhalten ihrer Tiere. Auch sie sollen die Nachbarn nicht belästigen. Vor allem auf dem Land bellen viele Hunde schon aggressiv, wenn man nur auf dem Trottoir vorbeigeht. Das ist rücksichtslos und sollte man den Tieren abgewöhnen. Wenn die Hunde sogar angreifen, wird der Tierhalter haftbar (OR Art. 56). Katzen gelten im Gegensatz zu Hunden als nicht domestizierbar, sodass ihre Besitzer in der Regel nicht für Schäden haften müssen. Trotzdem, wenn eine Katze immer wieder Schäden anrichtet, sollte man sie um des Friedens willen wohl besser möglichst im Haus behalten.

Um andererseits Katzen aus seinem Garten fernzuhalten, kann man Pflanzen einsetzen, z. B. Weinrauten oder die sogenannte «Verpiss-dich-Pflanze» aus der Gattung der Harfensträucher, deren Duftstoffe Katzen vertreiben soll. Man kann auch Ultraschallgeräte verwenden, allerdings nützen sie nur bedingt – es scheint, dass sich die Katzen daran gewöhnen. Von unsichtbaren Drähten oder gar Elektrozäunen ist abzuraten. Daran können sich Mensch und Tier verletzen.



Juristische Tipps


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● Säubern Sie im Winter mindestens die leicht zugänglichen Wege in Hof und Garten regelmässig von Schnee und Eis.

● Gegen Schneerutsch vom Dach montiert man am besten Schneefänger.

● Hecken schneiden sollte man nur in der Zeit von Anfang -Oktober bis Ende Februar.

● Sorgen Sie dafür, dass Ihre Haustiere niemanden übermässig belästigen oder schädigen.

● Berücksichtigen Sie die Vorschriften über geschützte Pflanzen und Tiere. Die Liste finden Sie in der Verordnung über den Natur- und Heimatschutz (NHV) auf www.admin.ch

● Achten Sie darauf, dass Ihre Bäume und Sträucher den Nachbarn nicht das Licht wegnehmen oder in den Nachbargarten hinüberragen. Sind sie selber davon betroffen, reklamieren Sie rechtzeitig und wenn nötig so, dass Sie es beweisen können, z. B. per E-Mail oder Einschreiben.

● Achten Sie bei Gartenfesten darauf, dass die Nachbarn nicht durch Grillgerüche und übermässigen Lärm gestört werden. Die Ruhezeiten der Gemeindeordnung sind zu beachten.

● Achten Sie nachts auf ausreichende Beleuchtung, am besten mit Bewegungsmelder.

● Bei Dekorationsbeleuchtungen sollte man die Gemeinde-ordnung beachten, nach der diese beispielsweise zwischen 22 und 6 Uhr ausgeschaltet sein müssen.



Licht gezielt einsetzen

Wichtig ist eine ausreichende Beleuchtung des Grundstücks aus Sicherheitsgründen, sonst könnte bei einem Unfall die Werkhaftung gelten. Zu diesem Zweck montiert man am besten Lichtquellen mit Bewegungsmeldern. Für Dekorationsbeleuchtungen von Häusern und Grundstücken gilt, dass Lichtstrahlen so zu begrenzen sind, dass Menschen, Tiere und Pflanzen in ihrem Wohlbefinden nicht erheblich gestört werden. Massgebend ist auch in diesem Fall, wie die durchschnittliche Bevölkerung eine Störung empfindet. Das Licht sollte aber nicht in den Garten oder zum Haus der Nachbarn leuchten.

Der Geschmack spielt dabei übrigens keine Rolle. Wenn man beispielsweise die Weihnachtsbeleuchtung der Nachbarn kitschig findet, ist das kein Grund, sich zu beschweren. Für Weihnachtsbeleuchtungen akzeptierte das Bundesgericht sogar, dass vom 1. Advent bis zum 6. Januar die Lichter bis 1 Uhr Nachts (statt 22 Uhr) brennen dürfen.


Partys im Freien

Weihnachten sind ja nun vorbei. Doch die nächsten Feste kommen bestimmt. Diesen Sommer etwa die Fussball--Europameisterschaften. Wer die Spiele draussen schauen möchte, lädt am besten die Nachbarn dazu ein. Ist das nicht möglich oder erwünscht, sollte man den Fernseher respektive Beamer nicht so laut einstellen, dass es die Nachbarschaft hört. Grillen im Garten oder auf dem Balkon ist prinzipiell erlaubt. Man muss aber darauf achten, dass möglichst wenig Rauch und Gerüche entstehen und keine Kohle- oder Holzpartikel bzw. Feuerfunken herumfliegen und womöglich in Wohnungen oder Häuser eindringen.

Häufige Veranstaltungen in den Abend- und Nachtstunden mit entsprechendem Lärm gelten als übermässige Belästigung. Die Nachtruhezeiten der Gemeinde sind zu beachten. Auch für Feiern gilt das Nachbarschaftsrecht nach ZGB Art. 684; und auch gemäss Mietrecht (OR Art. 257f) muss man Rücksicht auf die Nachbarn nehmen. Andererseits kann man von Nachbarn eine gewisse Toleranz erwarten. Am besten ist es eh, wenn man eingebettet ist in die Quartier- oder Dorfgemeinschaft und ein gutes Verhältnis zu seinen Nachbarn pflegt. So kann man sich auch in schwierigen Situationen gegenseitig unterstützen. //


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