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Ausgezeichnete Naturheilpraktikerinnen und -praktiker in Ihrer Nähe? Aufschlussreiche Informationen zu Naturheilkunde-Methoden? Orientierungs- und Entscheidungshilfen für die Therapeuten- und Methodenwahl? Kliniken mit Integrativer Medizin im Angebot? Oder eine Übersicht über die Vergütungspraxis einzelner Krankenversicherer? Auf der Website des ErfahrungsMedizinischen Registers EMR finden Sie alles aus einer Hand.



◀ Auf www.emr.ch finden Sie schnell und einfach qualifizierte Therapeutinnen und Therapeuten und können auch gleich einen Termin vereinbaren.


Die Naturheilkunde mit ihren sanften Methoden und Heilmitteln spricht Sie an, aber Sie fühlen sich in Anbetracht der grossen Auswahl an Naturheilpraktikerinnen und Naturheilpraktikern sowie des weiten Themenfeldes etwas verloren? Dann gibt Ihnen das ErfahrungsMedizinische Register EMR mit seiner Website www.emr.ch Orientierung und nützliche Informationen – und das auch, wenn Sie schon viel wissen. Hinter dem EMR steht eine geballte Ladung an Kompetenz, Können und Wissen – bezüglich der Naturheilkunde sowie für den ganzen Bereich der Komplementär- und Alternativmedizin (KAM), auch Erfahrungsmedizin genannt.


Ihr Wegweiser zu qualifizierten Therapeutinnen und Therapeuten

Nutzen Sie www.emr.ch als Ihren Wegweiser: Mehr als 2000 Naturheilpraktikerinnen und -praktiker sind mit dem EMR-Qualitätslabel ausgezeichnet – sowie rund 23 000 Therapeutinnen und Therapeuten für weitere KAM-Methoden. Dieses Gütesiegel bedeutet, dass Sie auf die Qualität solcher Fachpersonen vertrauen können. Und Sie finden sie schnell und für die von Ihnen gewünschte Methode gleich in Ihrer Nähe – über die Therapeutensuche auf www.emr.ch. Damit die Suchresultate gänzlich auf Sie zugeschnitten sind, stehen Ihnen verschiedene praktische Suchkriterien zur Verfügung wie Sprache, Öffnungszeiten, Ausstattung, Zahlungsmöglichkeiten oder Erreichbarkeit – zum Beispiel, ob ein barrierefreier Zugang besteht.

Suchen Sie vor der Wahl einer Therapeutin oder eines Therapeuten Informationen über Behandlungsmethoden und die Vergütungspraxis von Krankenversicherern, werden Sie über das Suchfenster auf www.emr.ch ebenfalls fündig. Da finden Sie Beschreibungen zu den rund 200 Behandlungsmethoden und Berufsabschlüssen, für die Therapeuten beim EMR zertifiziert sein können. Und zu jeder Methode erfahren Sie, ob Ihr Versicherer diese anerkennt und somit entsprechende Leistungen in der Regel über die Zusatzversicherung vergütet.


Hinweise und Tipps zu Vergütungen

Im Zusammenhang mit den Vergütungen erhalten Sie auf der EMR-Website viele nützliche Hinweise und Tipps (www.emr.ch/wegweiser). Ein besonders wichtiger Ratschlag: Klären Sie unbedingt – am besten schriftlich – vor Beginn einer erfahrungsmedizinischen Behandlung bei Ihrem Versicherer ab, ob und in welcher Höhe die Kosten dafür übernommen werden. Für die Suche nach einer für Sie geeigneten Fachperson erfahren Sie auf www.emr.ch, wann Sie misstrauisch werden sollten und wann Sie es mit professionellen Therapeutinnen und Therapeuten zu tun haben.


Im EMR steckt viel Fachwissen, um die Qualität der Zertifizierung und damit der zertifizierten Therapeutinnen und Therapeuten zu gewährleisten. Und das EMR möchte auch wissen, wie Herr und Frau Schweizer zur Komplementär- und Alternativmedizin stehen. Darum liess es 2021 die bisher grösste Umfrage zu diesem Thema durchführen: das KAM-Barometer.


Die Umfrage zeigte eindrücklich, wie stark verankert KAM-Therapien in der Schweizer Bevölkerung sind. So haben zwei Drittel der Befragten solche Therapien schon in Anspruch genommen, die Hälfte alleine in den drei Jahren vor der Umfrage. 88 Prozent der Bevölkerung sehen die Komplementär- und Alternativmedizin als sinnvoll an. Und 84 Prozent der Nutzenden stufen KAM-Behandlungen als sehr erfolgreich bis genügend ein, 56 Prozent sogar als sehr erfolgreich bis erfolgreich. Mehr dazu erfahren Sie auch in diesem Fall auf der EMR-Website (www.emr.ch/kam-barometer).



Im ErfahrungsMedizinischen Register EMR ist viel Wissen zur Komplementär- und Alternativmedizin vorhanden.

 

Das ErfahrungsMedizinische Register EMR


Das ErfahrungsMedizinische Register EMR ist ein Geschäftsbereich der Eskamed AG und befindet sich in Basel. Seit 1999 prüft das EMR die Qualifikation von Therapeutinnen und Therapeuten der Komplementär- und Alternativmedizin und zeichnet sie mit dem EMR-Qualitätslabel aus. Damit leistet das Unternehmen einen wichtigen Beitrag zum Patientenschutz und bietet Sicherheit und Orientierung in diesem Bereich des Gesundheitswesens. Das EMR erfüllt als Brückenbauer zwischen den Interessengruppen – Therapeutinnen und Therapeuten, Krankenversicherer, Verbände und Organisationen der Arbeitswelt (OdAs), Bildungsanbieter – und zur Öffentlichkeit eine essenzielle Rolle in der Schweizer Komplementär- und Alternativmedizin.


 

Ist eine Therapeutin oder ein Therapeut mit dem EMR-Qualitätslabel zertifiziert, gibt Ihnen das die Sicherheit, dass Sie bei ihr oder ihm gut aufgehoben sind.

Kliniken mit Integrativer Medizin auf einen Blick

Haben Sie sich vielleicht schon gefragt, ob es Kliniken gibt, die KAM-Methoden bewusst in ihre Behandlungen einbeziehen, und wie Sie diese allenfalls finden? Tatsächlich sind Kliniken, die auf die Integrative Medizin setzen, in der Schweiz auf dem Vormarsch. Die Integrative Medizin verbindet in einem ganzheitlichen Ansatz die Schul- sowie die Komplementär- und Alternativmedizin, indem die diagnostischen und therapeutischen KAM-Methoden diejenigen der Schulmedizin interprofessionell ergänzen beziehungsweise erweitern.


Dies ist für das EMR ein grosses Anliegen. Darum und damit Sie auf der EMR-Website alles aus einer Hand finden, enthält diese seit Kurzem auch eine Seite mit solchen Angeboten in der Schweiz: Die Integrativen Kliniken sind auf einer Liste sowie auf einer Schweizerkarte aufgeführt. Sie offerieren ein breites Angebot an Massnahmen aus dem ärztlichen, dem therapeutischen und dem pflegerischen Bereich – sowohl stationär als auch ambulant.

Und wenn Sie Fragen zum EMR haben, schreiben Sie uns schnell eine Nachricht – über das Kontaktformular auf der EMR-Website.



 

EMR-zertifiziert: Was steht hinter dieser Auszeichnung?

Das EMR-Qualitätslabel ist seit 1999 schweizweit anerkannt und trägt zur Qualitätssicherung und Patientensicherheit bei. Die Zertifizierung erfolgt nach einem standardisierten, qualitätsgesicherten Prozess. Dabei wird jeder Antrag sorgfältig geprüft. Das Team des EMR, dem auch Therapeutinnen und Therapeuten mit vielfältigen Spezialkenntnissen angehören, verfügt über ein umfangreiches Fachwissen. Und die EMR-Qualitätskriterien werden laufend mit Berufsverbänden, Organisationen der Arbeitswelt, Bildungsanbietern, Versicherern und Behörden abgestimmt und bei Bedarf aktualisiert.


Therapeutinnen und Therapeuten mit dem EMR-Qualitätslabel müssen nachweisen, dass sie über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung und umfangreiche fachliche Kompetenzen verfügen, sich regelmässig fortbilden, strafrechtlich unbescholten sind, praktische Erfahrung mit Patientinnen und Patienten haben und über eine Berufshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung verfügen. Das EMR-Qualitätslabel muss jährlich erneuert werden. Nur wer sich nachweislich fort- und weiterbildet und entsprechende Kriterien erfüllt, erhält die jährliche Erneuerung.


Der EMR-Berufskodex

Zu den Bedingungen für das EMR-Qualitätslabel gehört, sich dem EMR-Berufskodex zu verpflichten. Dieser fasst die wichtigsten ethischen Werte und Normen zusammen, die für EMR-zertifizierte Therapeutinnen und Therapeuten massgebend sind:

• Respekt vor der Patientin oder dem Patienten als Individuum

• Professionalität in der Beziehung zu der Patientin oder dem Patienten

• Interdisziplinäre Zusammenarbeit

• Kritische Reflexion der beruflichen Kompetenz

• Schweigepflicht, Datenschutz, Auskunftspflicht gegenüber der Patientin oder dem Patienten, Patientendokumentation

• Korrekte Rechnungsstellung

• Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen


Konkret ergeben sich daraus unter anderem folgende zwingenden Anforderungen: Die obersten Ziele der therapeutischen Tätigkeit sind Gesundheit und Wohlergehen der Patientinnen und Patienten. Therapeutinnen und Therapeuten klären diese über Möglichkeiten und Grenzen der Behandlungsmethoden sowie mögliche Risiken und Nebenwirkungen auf und legen gemeinsam das Behandlungsziel und einen Behandlungsplan fest.


Patientinnen und Patienten dürfen dabei nicht zu einer Behandlung gedrängt werden oder dazu, eine schulmedizinische Behandlung ohne Rücksprache mit dem Arzt abzubrechen respektive gar nicht erst zu beginnen. Therapeutinnen und Therapeuten müssen gemäss EMR-Berufskodex die Schulmedizin sowie andere KAM-Methoden respektieren, bereit sein, mit anderen Fachpersonen zusammenzuarbeiten, ärztliche Diagnosen berücksichtigen und dürfen keine Heilversprechen machen.


 

Viele Partner setzen auf das EMR-Qualitätslabel

Um die Qualität und den Patientenschutz in der Komplementär- und Alternativmedizin zu gewährleisten und diese noch stärker in der Schweizer Gesundheitslandschaft zu verankern, arbeitet das EMR mit zahlreichen Partnern zusammen. So anerkennen fast alle Krankenversicherer das EMR-Qualitätslabel und stützen sich bei der Vergütung von entsprechenden Behandlungen darauf ab. Auch mit den Berufsverbänden, Organisationen der Arbeitswelt und Bildungsanbietern der Komplementär- und Alternativmedizin steht das EMR in regelmässigem Kontakt.

Darüber hinaus bestehen Partnerschaften mit Selbsthilfe- und weiteren Organisationen. Diese vermitteln Therapeutinnen und Therapeuten mit EMR-Qualitätslabel oder stellen ihren Website-Nutzerinnen und Nutzer die EMR-Therapeutensuche zur Verfügung – ebenso wie das auch Versicherer tun.


Zu jeder Behandlungsmethode, für die Therapeutinnen und Therapeuten beim EMR zertifziert sein können, erhalten Sie auf www.emr.ch hilfreiche Angaben. So sind Sie über die Methode informiert, wenn Sie sich für eine Behandlung entscheiden.




Das grosse Angebot an Komplementär- und Alternativmedizin wird von der Mehrheit der Bevölkerung genutzt und geschätzt. In diesem Gebiet gibt es eine Referenz: ASCA. Seit 30 Jahren vergibt die schweizerische Stiftung für Komplementärmedizin ASCA Qualitätslabel an Therapeutinnen und Therapeuten.




Wer als Therapeutin oder Therapeut im Bereich Komplementär- und Alternativmedizin eine fundierte und anerkannte Ausbildung sucht, kommt an der Schweizerischen Stiftung für Komplementärmedizin ASCA nicht vorbei. Die Stiftung stellt hohe Anforderungen an die Aus- und Weiterbildung und hat strenge ethische und berufliche Regeln eingeführt. Mehr als 17 000 Therapeutinnen und Therapeuten haben mittlerweile diese Anerkennung für eine oder mehrere der 150 verzeichneten Methoden erhalten und wurden in einer der 350 ASCA-akkreditierten Schulen ausgebildet. Verschiedene Zusatzversicherungen vergüten Behandlungen, welche von ASCA-anerkannten Therapeuten durchgeführt werden. Eine ASCA-zertifizierte Ausbildung garantiert also auch Patientinnen und Patienten, dass sie nach höchstem Standard behandelt werden.


Was und wann zahlt die Versicherung?

Arzt oder Therapeut, Grund- oder Zusatzversicherung? Im Bereich der Komplementärmedizin gibt es viele Kombinationen. Aber wie finden Interessierte einen qualifizierten Anbieter und wie sieht es mit der Rückerstattung durch die Krankenkasse aus? Nehmen wir das Beispiel von Frau Mala-testa, die unter Migräne leidet und diese mit Akupunktur behandeln möchte. Wie sieht die Beteiligung ihrer Versicherung aus?


Wenn sie lediglich nach Kranken-versicherungsgesetz (KVG) versichert ist:

Das KVG deckt fünf Therapien (anthroposophische Medizin, Akupunktur, chinesische Phytotherapie, Homöopathie und westliche Phytotherapie) ab, sofern sie von einem Arzt durchgeführt werden, der über eine Zusatzausbildung in der betreffenden Therapie verfügt. Einen Arzt mit einer Ausbildung in Akupunktur findet Frau Malatesta im Register der medizinischen Berufe (www.medregom.admin.ch). Die Behandlungen werden von der Grundversicherung bezahlt, abzüglich einer allfälligen Franchise und eines Selbstbehalts.


Wenn sie über eine Zusatzversicherung verfügt:

Die Nachbarin von Frau Malatesta empfiehlt ihr Herr Nadelmann, einen renommierten Akupunkteur, zu konsultieren. Da das Angebot an Zusatzversicherungen sehr breit und vielfältig ist, sollte sie zunächst abklären, ob ihre Police komplementärmedizinische Behandlungen abdeckt. Wenn dies der Fall ist, muss sie noch folgende Punkte prüfen:


Der Therapeut muss anerkannt sein: Die Versicherer erstatten nicht jede Person, die behauptet, Therapeut zu sein. Stattdessen arbeiten sie mit unabhängigen und neutralen Organisationen zusammen, die sich auf Komplementärmedizin spezialisiert haben, wie zum Beispiel die Stiftung ASCA. Diese bescheinigen unter anderem die Qualität der Ausbildung des Praktikers für die betreffenden Therapien, die regelmässige Absolvierung von Fortbildungen und die Einhaltung ethischer und beruflicher Grundsätze.


Die Therapie wird erstattet: Jeder Versicherer hat seine eigene Liste der anerkannten Leistungen, die sogar innerhalb der gleichen Versicherungsgesellschaft von einem Versicherungsprodukt zum anderen variieren kann.


Die Anzahl der erstatteten Behandlungen: Es gibt bestimmte Grenzen bei der Deckung, wie zum Beispiel eine maximale Anzahl von Behandlungen pro Jahr. Auch ein jährlicher Höchstbetrag bei den Behandlungen kann eine Einschränkung darstellen.


Die Höhe der Rückerstattung: Die Erstattung ist in der Regel auf eine Pauschale pro Konsultation oder einen Prozentsatz der Kosten der Leistung beschränkt.


Mögliche Vorbehalte: Beim Abschluss einer Zusatzversicherung kann die Krankenkasse Vorbehalte vorsehen, das heisst sie kann die Erstattung bei bestimmten Krankheiten oder Behandlungen ausschliessen.


Akupunktur ist nicht gleich Akupunktur. Nur wenn die Therapeutin oder der Therapeut eine anerkannte Ausbildung hat, zum Beispiel durch die ASCA, erstattet die Versicherung die Kosten ganz oder teilweise Akupunktur ist nicht gleich Akupunktur. Nur wenn die Therapeutin oder der Therapeut eine anerkannte Ausbildung hat, zum Beispiel durch die ASCA, erstattet die Versicherung die Kosten ganz oder teilweise.


Wenn der Therapeut und die Therapie vom Versicherer anerkannt sind, der jährliche Höchstbetrag nicht erreicht ist und die Police Kopfschmerzen nicht von den Leistungen ausschliesst, erstattet die Zusatzversicherung ihr einen Pauschalbetrag oder einen Prozentsatz der Kosten für die Behandlung beim Akupunkteur Nadelmann.


Dieses Vorgehen scheint komplex. Wichtig zu wissen ist vor allem, dass die Anerkennung eines Therapeuten durch ein Register nicht automatisch die Erstattung der Behandlung durch die Versicherung garantiert. In der Regel wird der Patient direkt auf der Website eines Registers, wie zum Beispiel -www.asca.ch, nach einem ausgebildeten und qualifizierten Therapeuten in seiner Region suchen. Danach genügt ein Anruf bei der Krankenkasse, um die Rückerstattung für die Behandlung sicherzustellen.




Grundversicherung (KVG)

Zusatzversicherung

​Praktiker

Ca. 1000

Mehr als 20 000

Qualifikation

Arzt mit Zusatzausbildung

Anerkennung durch ein Register

Therapien

5

Mehr als 150 Therapien

Erstattung

Erstattung abzüglich Franchise / Selbstbehalt

Pauschale oder Prozentsatz

Beschränkungen

Therapie muss wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein

Gemäss Vertrag (jährlicher Höchst-betrag, maximale Anzahl Behandlungen, Vorbehalte)


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